Partner der Wiener Ärztekammer
Eine falsche Diagnose, eine fehlerhafte Medikation oder eine kleine Leichtfertigkeit kann schwerwiegende Folgen für Ärzte und Ärztinnen haben.
Wenn Sie als Arzt einen Patienten einen Schaden zufügen, so haften Sie für die daraus entstehenden Kosten (z.B.: Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Behandlung). Schadenssummen erreichen schnell den 6-stelligen Bereich, wenn nicht sogar höher. Für Sie als Arzt eine existenzgefährdende Situation.
Eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte schützt Sie, wenn Sie mit Schadenersatzforderungen von Patienten konfrontiert sind.
Warum für den niedergelassenen Arzt?
Die Berufshaftverpflichtung für Ärzte ist zwingende Voraussetzung für die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.
Warum für den angestellten Arzt?
Wenn Ihnen im Krankenhaus bei der Behandlung eines Patienten grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird, übernimmt die Versicherung des Krankenhauses in der Regel die Schadenersatzforderung. Die Versicherung kann aber die Leistungen von Ihnen zurückfordern (sog. Regress). Die spezielle Berufshaftpflicht für Ärzte springt in diesen Fällen ein.
Warum für den angestellten Arzt?
Falls Sie neben Ihrer Arbeit im Krankenhaus z.B.: als Vertretungsarzt, Notarzt oder Gutachter tätig sind, benötigen Sie auch hierfür einen umfassenden Versicherungsschutz.
Warum für Ärzte in Ausbildung/Studenten?
Schon während der Ausbildung bzw. des Studiums haben angehende Ärzte und Ärztinnen Patientenkontakt. Auch dabei gibt es Situationen, in denen Sie in die persönliche Haftung genommen werden können.
Die Versicherungssumme (auch Deckungssumme genannt) der Berufshaftpflicht für Ärzte muss laut Gesetz mindestens 2 Millionen Euro betragen. Bei benefit erhalten Sie Deckungssummen bis zu 12 Millionen Euro.
In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihr berufliches Risiko und bestimmen so die passende Versicherungssumme.
Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach Ihrem Fachbereich und Ihrer ärztlichen Tätigkeit (Niederlassung, Anstellung oder noch in Ausbildung).
Je höher das Risiko ist, dass Sie einen Behandlungsfehler begehen, desto höher ist die Prämie. So wird ein Chirurg, der täglich operiert, mit einer höheren Prämie rechnen müssen als ein Allgemeinmediziner. Die Versicherungsprämie ist aber mit Sicherheit niedriger als so manches in Österreich bereits gefallene Urteil gegen Ärzte.
Die Haftpflichtversicherung leistet, wenn Patienten gesetzliche Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend machen. Sie übernimmt gerechtfertigte Ansprüche und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab.
Ja, denn Ihre private Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, die im Privatbereich geschehen. Passiert Ihnen während Ihrer beruflichen Tätigkeit ein Fehler, ist dieser nicht gedeckt. Hierfür brauchen Sie eine eigene Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte.