
Eine schwere Krankheit oder ein Unfall können dazu führen, dass Sie Ihren Arztberuf für längere Zeit oder zukünftig gar nicht mehr ausüben können. Ihr monatliches Einkommen bleibt aus, Ihre Fixkosten bleiben aber aufrecht.
Um einen Einkommensausfall infolge von Berufsunfähigkeit auszugleichen, schließen immer mehr Ärzte und Ärztinnen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Dank dieser speziellen Versicherung erhalten Ärzte eine monatliche Zahlung.
Besonders für Berufseinsteiger ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte empfehlenswert, weil sie mit guter Gesundheit günstigere Konditionen bekommen.
Auch wenn Sie als Arzt bisher gut verdient haben, wird sich der Wegfall Ihres Einkommens bemerkbar machen. Ihr Erspartes wird nicht ausreichen, Ihre Familie die nächsten Jahre zu versorgen. Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte erhalten Sie jeden Monat pünktlich eine Zahlung.
Psychische und physische Krankheiten, die eine Berufsunfähigkeit auslösen, treffen jeden 4. Österreicher. Das vorzeitige Berufsende geht oftmals mit finanziellen Problemen einher. Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte können Sie sich finanziell absichern.
Sie sollten eine Berufsunfähigkeitsrente wählen, mit der Sie die Fixkosten Ihrer Familie (Wohnung, Auto, etc.) bewältigen können. Es empfiehlt sich eine BU-Rente zu wählen, die 80% des Nettoeinkommens entspricht.
Die Kosten der Berunfsunfähigkeitsversicheurng für Ärzte hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Eine Berufsunfähigkeit wird festgestellt, wenn Sie als Arzt, infolge einer physischen oder psychischen Krankheit (Krebs, Depression o.ä), Ihren ausgeübten Beruf seit einem bestimmten Zeitraum (mind. 6 Monat) nicht mehr ausüben können.
Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte enthält einen Verzicht auf abstrakte Verweisung. Vereinfacht bedeutet das: Tritt eine Berufsunfähigkeit ein, zählt nur Ihr zuletzt ausgeübter Beruf. Sie können nicht gezwungen werden, einen ähnlichen Beruf zukünftig auszuüben.
Üblicherweise zahlt die BU-Versicherung nur, wenn die Berufsunfähigkeit durch eine psychische oder physische Krankheit ausgelöst wird. Eine reine Infektion ist bei vielen Versicherungen nicht inbegriffen. Für Sie als Arzt kann eine Infektion schwerwiegende beruflichen Folgen haben. So unterliegt ein Chirurg einem Tätigkeitsverbot, wenn er sich bei einem Hepatitis-C-Patienten angesteckt hat.
Die Infektionsklausel in der BU-Versicherung sichert Ihnen Ihre monatliche Rente, wenn Sie aufgrund einer Infektion Ihren Beruf gesetzlich nicht mehr ausüben dürfen.